Liquidation SAM Management Group AG* *Bemerkung: Die SAM Management Group AG steht in keiner Verbindung mit der SAM Sustainable Asset Management AG, Josefstrasse 218, 8005 Zürich |
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Allgemeine Informationen an Anleger und Gläubiger
Zürich, den 25. September 2019 Gemäss einem Bericht des ZDF im Magazin «ZDF Zoom» vom 5. April 2017 sollen die im Focus der von uns im Auftrag der FINMA durchgeführten regulatorischen Untersuchung stehenden Herren Oberle, Herr Hollenbach und weitere Akteure mittlerweile Tatverdächtige in einem Strafverfahren wegen Betrugs, etc. in Deutschland und gar in Untersuchungshaft genommen worden sein – vgl. (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-in-den-faengen-der-abzocker-100.html) – Angaben selbstverständlich ohne Gewähr. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Zürich, den 1. Dezember 2014
Die Konkursliquidatoren haben
allen bekannten Gläubigern bzw. Gläubigervertretern das
Gläubigerzirkular Nr. 6 vom 27. November 2014
mit beiliegendem
Abtretungsformular versandt. In diesem wird über
folgende Themenbereiche orientiert: Die im Gläubigerzirkular Nr. 6 vom 27. November 2014 genannten Anlagen 1-4 sind elektronisch verfügbar. Sie können von den berechtigten Empfängern des Gläubigerzirkulars Nr. 6 vom 27. November 2014 unter Verwendung der im Gläubigerzirkular (auf Seite 9 unten) erwähnten Angaben zu Login-Daten und Passwort hier (geschützter Bereich) abgerufen werden. Die Fristen zur Unterbreitung allfällig höherer Kaufangebote bzw. zur Wahrnehmung allfälliger Abtretungsangebote gem. Gläubigerzirkular Nr. 6 vom 27. November 2014 laufen am Mittwoch, 17. Dezember 2014 ab (vgl. dazu auch die Publikationen auf der Webseite der FINMA und im SHAB).
Zürich, den 1. November 2014
Die von verschiedenen der SAM nahestehenden Gesellschaften (z.B.
Ultra Sonic Holding AG in Liquidation:
www.ush-liquidation.ch)
gegen die von der Eidg. FINMA über sie eröffneten Konkurs- bzw.
Liquidationsverfahren eingereichten Beschwerden hat das
Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom
Zürich, den 6. Februar 2014 Die von der FINMA am 26. Juli 2013 erlassene anfechtbare Verfügung über den Verkauf der Anteile der SAM an der FG Geothermie GmbH, Regensburg/Deutschland (vgl. dazu die von den Konkursliquidatoren ab dem 6. Mai 2013 veröffentlichten Mitteilungen) ist in Rechtskraft erwachsen. Kein Gläubiger hat ein Rechtsmittel ergriffen. Somit ist auch der von den Konkursliquidatoren am 10. März 2013 erfolgte Verkauf der FGG-Anteile der SAM an die Schikora GmbH in Rechtskraft erwachsen (vgl. zu den diesbezüglichen Verkaufsbedingungen im Einzelnen das Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 6. Mai 2013, Rz. 16 ff.). Die FG-Gruppe hat die vertraglich vorgesehene Mindestzahlung von EUR 350‘000.00 vertragsgerecht an die Konkursliquidatoren zu Handen der SAM überwiesen. Ob und gegebenenfalls wann das Kraftwerk in Kirchweidach gebaut werden kann und ob ggfalls je ein Erlös daraus zu Gunsten der SAM resultiert, ist weiterhin unsicher. Die Gläubiger der SAM müssen jedenfalls weiterhin mit empfindlichen Verlusten oder mit einem möglichen Totalausfall rechnen und können nicht auf eine rasche Auszahlung einer allfälligen Konkursdividende (bzw. einer Abschlagszahlung) hoffen.
Die
Konkursliquidatoren haben im Jahr 2013 mit der Dr. Hauer Financial
Services GmbH, Lich/Deutschland, eine Vereinbarung abgeschlossen,
gemäss welcher die Dr. Hauer Financial Services GmbH gegenüber
ehemaligen Versicherern von Kunden/Gläubigern zu Gunsten der SAM auf
reiner Erfolgsbasis allfällige geschuldete Nachzahlungsansprüche
resultierend aus falsch berechneter Rückkaufswerte aus dem
Versicherungsvertrag geltend macht. Soweit solche allfälligen
Nachzahlungsansprüche nicht der SAM gehören, sondern den jeweiligen
Kunden/Gläubigern (weil der SAM im seinerzeitigen Anlagevertrag
allfällige Nachzahlungsansprüche von Kunden/Gläubigern nicht
abgetreten wurden), stehen allfällige Nachzahlungsansprüche nicht
der SAM, sondern direkt den betroffenen Kunden/Gläubigern zu und
sind ausserhalb des Konkursverfahrens geltend zu machen. Die
Konkursliquidatoren haben es der genannten Firma im Interesse der
betroffenen Gläubigern erlaubt, diese direkt zu kontaktieren und sie
auf den Bestand allfälliger solcher Ansprüche hinzuweisen, verbunden
mit der Anfrage für eine allfällige Zusammenarbeit.
Selbstverständlich sind die Gläubiger in keiner Weise zu einer
solchen Zusammenarbeit verpflichtet und frei, allfällige
Rückerstattungsansprüche selber bzw. durch allfällige eigene
Vertreter geltend zu machen oder auf eine Geltendmachung derselben
gänzlich zu verzichten. Sollten sich Gläubiger für eine
Zusammenarbeit mit der Dr. Hauer Financial Services GmbH
entschliessen, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die SAM bzw.
ihre Liquidatoren oder die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA
übernehmen keine Haftung für allfällige Handlungen oder
Unterlassungen der Dr. Hauer Financial Services GmbH. Zürich, den 11. Oktober 2013 – Klarstellung zum 4. Gläubigerzirkular vom 6. Mai 2013
Die Konkursliquidatoren der SAM Management Group AG ("SAM") haben im
4.
Gläubigerzirkular,
Zürich, den 7. August 2013 –
Feststellungsverfügung der Eidg. FINMA betreffend Veräusserung
Die Konkursliquidatoren der SAM Management Group AG ("SAM") haben
bekanntlich mit dem Zürich, den 3. Juni 2013 - 5. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
Die
Konkursliquidatoren der SAM Management Group AG haben das
5.
Gläubigerzirkular veröffentlicht. Dieses wird den Gläubigern
nicht gesondert zugestellt und ist nur via Internet einsehbar. Zürich, den 29. Mai 2013 - Klarstellung betreffend Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 6. Mai 2013
In einigen deutschen
Zeitungsberichten zum 4. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
der SAM Management Group AG in Konkursliquidation ("SAM") könnte der
Eindruck erweckt worden sein, dass das Geothermiekraftwerk
Kirchweidach definitiv nach seiner Erstellung verkauft werden soll,
und dass dieser (angeblich) geplante Verkauf im Zusammenhang mit dem
Konkursverfahren der SAM zu sehen sei. Die Konkursliquidatoren
halten hiermit fest, dass es ausschliesslich Sache der
Gesellschafter der GEOenergie Kirchweidach GmbH ist, einen Verkauf
des Geothermiekraftwerks an Dritte (heute oder in Zukunft) zu prüfen
und gegebenenfalls zu vollziehen. Findet ein Verkauf des
Geothermiekraftwerks statt, erhält SAM (unter Vorbehalt des Vollzugs
des Vertrags mit der Schikora GmbH) eine vertraglich festgesetzte
Gewinnbeteiligung. Wird das Geothermiekraftwerk demgegenüber nach 12
Monaten seit Anschluss an das öffentliche Stromnetz von den
Gesellschaftern der GEOenergie Kirchweidach GmbH nicht verkauft,
erhält SAM von der Schikora GmbH eine vertraglich festgesetzte Quote
des Ertragswerts, der im dann aktuellen Zeitpunkt nach vertraglich
vereinbarten Gesichtspunkten berechnet wird. Im einen wie im anderen
Fall ist die Erfüllung der Zahlungspflichten der Schikora GmbH
gegenüber der SAM mittels eines separaten Sicherungsgeschäfts
abgesichert. Sofern im 4. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
ein geplanter Verkauf des Geothermiekraftwerks Kirchweidach erwähnt
wird, handelt es sich um mögliche von der sog. FG-Gruppe geprüfte
Szenarien, welche aber für die (Mit-) Gesellschafter der GEOenergie
Kirchweidach GmbH keine Rechtsverbindlichkeit haben. Zürich, den 6. Mai 2013 - 4. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
Die Konkursliquidatoren der SAM
Management Group AG haben wie angekündigt das Zürich, den 28. März 2013 - 3. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
Die Konkursliquidatoren der SAM
Management Group AG haben wie angekündigt das Zürich, den 14. März 2013 - 2. Gläubigerzirkular der Konkursliquidatoren
Die Konkursliquidatoren der SAM Management Group AG haben wie
angekündigt das Zürich, den 7. März 2013 - Verfügung der FINMA vom 22. Februar 2013
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern hat mit Verfügung vom
22. Februar 2013 per 25. Februar 2013, 08:00 Uhr den Konkurs über
die SAM Management Group AG in Liq. verfügt. Näheres ist dem Den Liquidatoren wurde kürzlich eine E-Mail betr. Bestlife Select AG mit Sitz in München zur Kenntnis gebracht. Bestlife Select AG ist eine 100 %-Tochter der SAM. Absender dieser E-Mail ist eine gewisse E-Mailadresse "info@loesungsvorschlag-2013.de". Gemäss der vorstehenden E-Mail soll am 18. bzw. 19. Januar 2013 in München eine "Informationsveranstaltung" geplant sein. Die Liquidatoren weisen darauf hin, dass die ehemals für den Vertrieb von SAM tätige Bestlife Select AG keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten mehr hat und auch kein Personal mehr beschäftigt; die Gesellschaft ist nicht mehr operativ und wird infolgedessen abgewickelt. Daher führt die Bestlife Select AG auch keinerlei Informationsveranstaltungen durch. Die erwähnte E-Mail wurde von einer bisher unbekannten Urheberschaft ohne Wissen und Zustimmung der Liquidatoren verfasst und in Umlauf gebracht.
Angesichts der hohen Zahl von Anlegern bzw. Gläubigern der SAM Management Group AG und unter Berücksichtigung der zahlreichen Fristerstreckungsgesuche haben sich die Liquidatoren dazu entschlossen, die Frist für Forderungsanmeldungen vorerst bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Es wird daran erinnert, dass das unterzeichnete Forderungsanmeldungsformular (inkl. Beilagen) auch eingescannt per Mail an die Liquidatoren verschickt werden kann. Bei elektronischem Versand erübrigt sich eine separate Zustellung per Briefpost.
Unter
Anlegern bzw. Vermittlern wird offenbar ein Gerücht gestreut, wonach
die Liquidatoren oder deren Mitarbeiter "per Du" mit dem
Geschäftsführer der FG Greentech GmbH bzw. der FG Geothermie GmbH,
Herr Florian Fritsch, seien, und wonach ein allfälliger Verkauf von
Anteilen der SAM an der FG Geothermie GmbH unter Bevorzugung
einzelner Kreise erfolgen solle. Diesbezüglich möchten die
Liquidatoren klar stellen, dass sie und die Mitarbeiter der Baur
Hürlimann AG Herrn Florian Fritsch einzig aus geschäftlichen
Kontakten im Zusammenhang mit dem von der FINMA eröffneten
Untersuchungs- bzw. Liquidationsverfahren über die SAM kennen und
mit ihm keinesfalls per Du sind. Auch werden keine Kaufinteressenten
bevorzugt. Die Gläubiger werden zu gegebener Zeit näher orientiert
werden und werden gegebenenfalls grundsätzlich Gelegenheit erhalten,
höhere Kaufangebote zu unterbreiten.
Die Liquidatoren wurden in
der Vergangenheit von diversen Anlegern auf ein Gutachten von
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PWC")
angesprochen, welches Anlagen von SAM zum Gegenstand hat.
Tatsächlich hat die GEOenergie Kirchweihdach GmbH in Regensburg,
eine von SAM juristisch unabhängige Gesellschaft, an der SAM
indirekt zu 23.75% beteiligt ist ("die Beteiligung"), PWC
beauftragt, ein Wertgutachten zur Ermittlung des objektivierten
Unternehmenswert von GEOenergie Kirchweihdach GmbH zu erstellen. Die
definitive Fassung des Gutachtens liegt den Liquidatoren seit dem
10. Oktober 2012 vor.
Die Liquidatoren der SAM Management Group AG ("SAM") haben die
Anmeldefrist für Forderungen von Anlegern bzw. Gläubigern gegenüber
der SAM auf den 30. November 2012 verlängert. Näheres ist dem
Gläubigerzirkular Nr.
2
zu entnehmen. Zürich, den 11. September 2012 - Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern (nachfolgend "FINMA") hat mit Verfügung vom 24. August 2012 gestützt auf das schweizerische Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) sowie gestützt auf das Bundesgesetz über Banken und Sparkassen und die dazugehörige Verordnung (BankG und BankV) mit sofortiger Wirkung die Auflösung und Liquidation folgender Gesellschaften angeordnet: - SAM Management Group AG (oft auch "SAM AG" genannt), Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Holding AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern - Ultra Sonic Holding SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Bonds Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Private Equity Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Green Investment Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil (vormals Ultra Sonic Forex Investment SA, Panama) - Ultra Sonic International SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Zentauri Overseas Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Sylvin Equities Inc., Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil Sodann hat die FINMA mit gleicher Verfügung per 27. August 2012, 08:00 Uhr, über die Asset Treuhand AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern, den Konkurs eröffnet. Die genannten Massnahmen wurden am 4. September 2012 auf der Internetseite der FINMA publiziert (vgl. auch Internetseite der FINMA zu Liquidationen und Insolvenzen. Als Liquidatoren bzw. als Konkursliquidatoren wurden (jeweils mit Einzelzeichnungsberechtigung) die Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG in Zürich eingesetzt. Die ehemaligen Organe, Geschäftsführer und Direktoren usw. der oben genannten Gesellschaften sind nicht mehr zur Vertretung dieser Gesellschaften befugt. Die Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 ist noch nicht rechtskräftig. Indessen wurde einem allfälligen Rechtsmittel die sog. aufschiebende Wirkung entzogen, so dass die Verfügung der FINMA grundsätzlich sofort vollstreckbar ist. Laut Verfügung der FINMA existieren wirtschaftliche, personelle sowie organisatorische Verflechtungen zwischen einzelnen der oben genannten Gesellschaften, so dass diese rechtlich z.T. als sog. Gruppe behandelt werden. Somit wurde auch für solche Gruppengesellschaften die Liquidation bzw. der Konkurs angeordnet, die nicht aktiv Anlegermittel entgegen genommen haben. Dennoch wird für jede einzelne Gesellschaft ein selbständiges Liquidationsverfahren bzw. Konkursverfahren durchgeführt, weil das schweizerische Recht keinen Konzern- bzw. Gruppenkonkurs kennt. Auf der vorliegenden Internetseite werden ausschliesslich Informationen zum Verfahren betreffend die SAM Management Group AG veröffentlicht.
Informationen zu den Verfahren der
Asset Treuhand AG, Ultra Sonic Holding AG, der Ultra Sonic Holding
SA Panama inkl. Subgesellschaften, sowie der Zentauri Overseas Group
SA und der Sylvin Equities Inc. (alle zusammen sog. Ultra Sonic
Gruppe) werden auf einer eigenen Internetseite
Anleger und Gläubiger werden gebeten, sich ausschliesslich via Briefpost oder E-Mail an die Liquidatoren zu wenden. |
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