Liquidation SAM Management Group AG

Bemerkung: Die SAM Management Group AG steht in keiner Verbindung

mit der SAM Sustainable Asset Management AG, Josefstrasse 218, 8005 Zürich

 

   

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SAM Management Group AG

 

 Hintergrund des Konkursverfahrens

Die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachfolgend "FINMA") hat mit superprovisorischer Verfügung vom 1. März 2012 ein sog. Untersuchungsverfahren betreffend die SAM Management Group AG (oft auch "SAM AG" genannt, nachfolgend "SAM") eröffnet. Die Liquidatoren der SAM wurden damals als sog. Untersuchungsbeauftragte beauftragt, die Geschäftstätigkeit der SAM zu untersuchen. Der Untersuchungsbericht wurde im Juni 2012 der FINMA vorgelegt. Die FINMA hat den Untersuchungsbericht ausgewertet und das Untersuchungsverfahren mit Verfügung vom 24. August 2012 abgeschlossen.

Die FINMA ist im Wesentlichen zum Schluss gekommen, dass die SAM mit dem Vertrieb ihrer Anlageprodukte (z.B. "Chashselect") gegen das Schweizerische Bankgengesetz (BankG) sowie die dazugehörige Verordnung (BankV) verstossen haben. Da die SAM über keine schweizerische Bankenlizenz verfügte, war es ihr verboten, gewerbsmässig sog. Publikumseinlagen von Anlegern entgegen zu nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, dass die SAM hauptsächlich auf deutschem Staatsgebiet aktiv geworden ist. Die Zuständigkeit der FINMA ist wegen des schweizerischen Registersitzes der SAM sowie wegen der erfolgten Verwaltung von der Schweiz aus gegeben. Entsprechend sind allfällige deutsche Finanzmarktgesetze (z.B. das Kreditwesengesetz KWG) im vorliegenden schweizerischen Verfahren nicht anwendbar und deshalb für die Zulässigkeit des ehemaligen Geschäftsmodells der SAM in der Schweiz nicht von Bedeutung. Allerdings hat auch die deutsche Aufsichtsbehörde BAFIN kürzlich auf Anfrage der SAM festgehalten, dass das von SAM betriebene Anlagemodell auch nach deutschem Recht bewilligungspflichtig gewesen wäre.

Da der SAM mangels Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen auch nachträglich keine Bankenlizenz erteilt werden konnte, hat die FINMA zum Schutze der Anleger sowie zum Schutze des Finanzplatzes Schweiz die definitive Einstellung der Geschäftstätigkeit der SAM sowie ihre Auflösung angeordnet. Die finanzielle Lage der SAM konnte vorerst noch nicht abschliessend beurteilt werden, so dass zunächst eine sog. gesellschaftsrechtliche Liquidation angeordnet wurde. Sollte sich im Laufe dieses Liquidationsverfahrens herausstellen, dass die SAM überschuldet ist, wird das Liquidationsverfahren durch ein Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) abgelöst.

Im Zeitraum zwischen September und Dezember 2012 haben die Liquidatoren die noch vorhandenen Geschäftsunterlagen der SAM analysiert. Aktiven (Vermögenswerte) wurden (soweit möglich) auf ihre Werthaltigkeit hin geprüft, und die effektiven Passiven (Schulden) anhand von Kundenlisten der Bestlife Select AG und gestützt auf die zahlreich eingegangenen Forderungsanmeldungen ermittelt. Die Ergebnisse der genannten Analyse wurden der FINMA in einem Bericht zur Kenntnis gebracht. Mit Verfügung vom 22. Februar 2013 hat die FINMA unter Würdigung der Feststellungen der Liquidatoren und nach Anhörung der ehemaligen Geschäftsführung der SAM festgestellt, dass die SAM überschuldet ist. Demgemäss wurde über die SAM per 25. Februar um 08:00 Uhr der Konkurs eröffnet.

 

 Ablauf des Konkursverfahrens

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