Die schweizerische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachfolgend "FINMA") hat mit
superprovisorischer Verfügung vom 1. März 2012 ein sog.
Untersuchungsverfahren betreffend die SAM Management Group AG (oft
auch "SAM AG" genannt, nachfolgend "SAM") eröffnet. Die Liquidatoren
der SAM wurden damals als sog. Untersuchungsbeauftragte beauftragt,
die Geschäftstätigkeit der SAM zu untersuchen. Der
Untersuchungsbericht wurde im Juni 2012 der FINMA vorgelegt. Die
FINMA hat den Untersuchungsbericht ausgewertet und das
Untersuchungsverfahren mit
Verfügung vom 24.
August 2012 abgeschlossen.
Die FINMA ist im Wesentlichen zum
Schluss gekommen, dass die SAM mit dem Vertrieb ihrer Anlageprodukte
(z.B. "Chashselect") gegen das Schweizerische Bankgengesetz (BankG)
sowie die dazugehörige Verordnung (BankV) verstossen haben. Da die SAM
über keine schweizerische Bankenlizenz verfügte, war es ihr
verboten, gewerbsmässig sog. Publikumseinlagen von Anlegern entgegen
zu nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, dass die SAM hauptsächlich
auf deutschem Staatsgebiet aktiv geworden ist. Die Zuständigkeit der
FINMA ist wegen des schweizerischen Registersitzes der SAM sowie
wegen der erfolgten Verwaltung von der Schweiz aus gegeben.
Entsprechend sind allfällige deutsche Finanzmarktgesetze (z.B. das
Kreditwesengesetz KWG) im vorliegenden schweizerischen
Verfahren nicht anwendbar und deshalb für die Zulässigkeit des
ehemaligen Geschäftsmodells der SAM in der Schweiz nicht von
Bedeutung. Allerdings hat auch die deutsche Aufsichtsbehörde BAFIN
kürzlich auf Anfrage der SAM festgehalten, dass das von SAM
betriebene Anlagemodell auch nach deutschem Recht
bewilligungspflichtig gewesen wäre.
Da der SAM mangels Erfüllung der
erforderlichen Voraussetzungen auch nachträglich keine Bankenlizenz
erteilt werden konnte, hat die FINMA zum Schutze der Anleger sowie
zum Schutze des Finanzplatzes Schweiz die definitive Einstellung der
Geschäftstätigkeit der SAM sowie ihre Auflösung angeordnet. Die
finanzielle Lage der SAM konnte vorerst noch nicht abschliessend
beurteilt werden, so dass zunächst eine sog. gesellschaftsrechtliche
Liquidation
angeordnet wurde. Sollte sich im Laufe dieses Liquidationsverfahrens
herausstellen, dass die SAM überschuldet ist, wird das
Liquidationsverfahren durch ein Konkursverfahren
(Insolvenzverfahren) abgelöst.
Im
Zeitraum zwischen September und
Dezember 2012 haben die Liquidatoren die noch vorhandenen
Geschäftsunterlagen der SAM analysiert. Aktiven (Vermögenswerte)
wurden (soweit möglich) auf ihre Werthaltigkeit hin geprüft, und die
effektiven Passiven (Schulden) anhand von Kundenlisten der Bestlife
Select AG und gestützt auf die zahlreich eingegangenen
Forderungsanmeldungen ermittelt. Die Ergebnisse der genannten
Analyse wurden der FINMA in einem Bericht zur Kenntnis gebracht. Mit
Verfügung vom 22. Februar 2013 hat die FINMA unter Würdigung der
Feststellungen der Liquidatoren und nach Anhörung der ehemaligen
Geschäftsführung der SAM festgestellt, dass die SAM überschuldet
ist. Demgemäss wurde über die SAM per 25. Februar um 08:00 Uhr der
Konkurs eröffnet.
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